KFZ Versicherung für Rennstrecken

Quietschende Reifen, qualmende Motoren, schnelle Autos. All diese Merkmale charakterisieren Autorennen. Während Rennen zwischen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verboten sind, besteht trotzdessen die Möglichkeit, bei legalen Veranstaltungen dieser Art teilzunehmen. Die Rede ist von Autorennen auf offiziellen Rennstrecken. Wer in diesem Rahmen die Grenzen seines Fahrzeugs austesten möchte, sollte vorher einen Blick in den Kfz-Versicherungsvertrag werfen. Denn nicht immer leisten die Assekuranzen bei Unfällen.

Reguliert die Kfz-Versicherung Schäden, die bei einem Autorennen entstehen?

Um diese Frage zu beantworten, ist es erforderlich, zwischen den verschiedenen Arten von Autorennen zu differenzieren.

Zum einen sind an dieser Stelle Fahrten zu erwähnen, die auf einer offiziellen Rennstrecke wie beispielsweise dem Nürburgring stattfinden. Zum anderen sind es illegalen Rennen im öffentlichen Straßenverkehr. Illegale Rennen im öffentlichen Straßenverkehr sind gemäß dem Strafgesetzbuch verboten. Konkret heißt es in Paragraf 315d, dass Personen, die sich als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos bewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren drohen.

Folglich kommt die Autoversicherung nicht für solche Schäden auf, die infolge der Teilnahme an einem solchen Rennen entstehen.

Selbiges gilt sogar für Autorennen auf offiziellen Strecken. Auch dort greift die gewöhnliche Kfz-Versicherung nicht. Die Versicherungsträger betonen, dass das Unfall- und Verletzungsrisiko beim Motorsport extrem hoch ist. Sie begründen dies mit dem Umstand, dass es bei Autorennen vornehmlich um die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit des verwendeten Fahrzeugs geht. In Bezug auf die Schadenregulierung ist es nicht von Bedeutung, ob eine Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung besteht.

Vorsicht vor Touristenfahrten

Auf der Nordschleife des Nürburgrings haben Kraftfahrer die Option, an den sogenannten Touristenfahrten teilzunehmen. Zu diesem Zweck wird die „Grüne Hölle“ zur Einbahnstraße und kann von jedermann gegen Entgelt mit dem eigenen Auto genutzt werden. Geschieht in der Folge ein Unfall, ist es möglich, dass die bestehende Kfz-Versicherung für die Schäden aufkommt. Allerdings ist dies nicht garantiert.

Vor dem Befahren der Rennstrecke sollte deshalb ein Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen werden. Unter Umständen findet sich dort ein Passus, der die Schadenregulierung bei Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken ausklammert. Eine gesonderte Police für Touristenfahrten wird gegenwärtig nicht angeboten.

Fahren auf der Rennstrecke mit Rennlizenz: Leistet die Versicherung?

Wer über eine offizielle Rennlizenz des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) verfügt, hat automatisch eine Grund-Unfallversicherung abgeschlossen. Des Weiteren ist es möglich, Zusatzversicherungen abzuschließen und somit die Versicherungsleistungen zu erhöhen und auch den Trainingsbetrieb zu inkludieren. In der Grund-Unfallversicherung erhält der Versicherungsnehmer beispielsweise im Invaliditätsfall nur 32.000 EUR. Die Bergungskosten betragen lediglich 30.000 EUR.

Eine eigenständige Versicherung für das Kraftfahrzeug ist in der Rennlizenz nicht enthalten. Dennoch existieren Möglichkeiten, sich bei der Teilnahme an einem Autorennen abzusichern.

Spezialversicherungen und Schutzmöglichkeiten für die Rennstrecke

Trotz der Tatsache, dass gewöhnliche Kfz-Versicherungen nicht für Schäden, die infolge von Autorennen entstehen, aufkommen, haben passionierte Kraftfahrer die Möglichkeit, sich abzusichern. Wer mehr darüber erfahren möchte, kann z.B. bei Verti vorbeischauen.

Eine sinnvolle Versicherung ist zum Beispiel die Haftpflicht für die Rennstrecke. Sie richtet sich insbesondere an private Fahrer, die mit dem eigenen oder einem gemieteten Auto an Touristenfahrten, Trackdays oder Fahrtrainings partizipieren. Die Police leistet für fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ferner kommt die sogenannte Rennkasko für Unfallschäden auf, die an speziell konzipierten Rennwagen entstehen und über keine Straßenzulassung verfügen. Im Hinblick auf die Schadenregulierung spielt die Verursacherfrage keine Rolle. Die beiden genannten Policen sind jedoch nicht obligatorisch. Eine gesetzliche Verpflichtung, diese oder andere Versicherungen für die Rennstrecke abzuschließen, besteht nicht.

Der beste Schutz vor Unfallschäden ist immer noch Fahrpraxis und regelmäßiges Training. Leidenschaftliche Rennfahrer sollten kontinuierlich üben und Fahrsicherheitstraining absolvieren. Es ist wichtig, beim Fahren Ruhe zu bewahren und die Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Dazu können auch Zusatzversicherungen wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Transportversicherung beitragen.

Fazit: Im Ernstfall gut abgesichert

Weder bei illegalen Autorennen noch bei offiziellen Fahrten auf Rennstrecken leistet die herkömmliche Kfz-Versicherung. Daher ist es sinnvoll, eine Haftpflicht für die Rennstrecke oder eine Rennkasko abzuschließen. Obligatorisch ist dies jedoch nicht.